Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Tätowierungen
§ 1 Vertragspartner
1.1. Der Betreiber des Tattoostudios ist:
Sandra Prack
Künstlername: Lilith Obscurité
Karl-Liebknecht-Straße 101
D – 04275 Leipzig, Sachsen
Email: atelier.calune@proton.me
Telefon: 0176/84266658
1.2 Vertragsparter ist die Tätowiererin mit der der Termin vereinbart wurde (Anabel Sachs, Vanessa Peterle, Julia Gerlach, Marlen Horenk oder
Sandra Prack). Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Tätowiererin“ bezeichnet.
1.3 Der Auftraggeber wird nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet.
§ 2 Gegenstand
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbedingungen zwischen der Tätowiererin und dem Kunden.
Maßgeblich dafür ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2.2 Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
2.3 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Tattooentwurf in Auftrag gibt und
mindestens einen Tätowiertermin vereinbart. Der Tätowiertermin wird erst durch die
Zahlung der Anzahlung gültig. Durch die Zahlung der Anzahlung geht der Kunde einen
rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein.
3.2 Kleine Änderungen gegenüber der Beschreibungen, welche in der Beratung getroffen
wurden, sind bei der Entwurfsgestaltung der Tätowiererin möglich. Dieser Sachverhalt
berechtigt zu keiner Vertragsaufhebung oder Anfechtung.
3.3 Umfangreiche Änderungswünsche des Kunden, wie beispielsweise ein komplett anderes
Motiv, stellen eine Vertragsänderung dar und die Tätowiererin kann gegebenenfalls den
Vertrag aufheben. Die Tätowiererin darf die Anzahlung incl. Entwurfsgeld in voller
Höhe als Aufwandsentschädigung einbehalten.
§ 4 Angabe von persönlichen Informationen
4.1 Der Kunde ist verpflichtet alle von der Tätowiererin ausgehändigten Formulare
wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Kunde muss darin Angaben zu seiner Person, seinen
körperlichen Zustand und seinem Gesundheitszustand machen. Der Kunde muss eine
schriftliche Einverständniserklärung abgeben.
4.2 Bei falschen, unvollständigen oder keinen Angaben darf die Tätowiererin den Vertrag
aufheben. Die Tätowiererin haftet nicht für daraus resultierende Konsequenzen.
§ 5 Termine
5.1 Vereinbarte Termine per Telefon, per Mail oder persönlich sind verbindlich.
5.2 Termine sind für die Tätowiererin nur dann verbindlich, wenn der vereinbarte
Ausführungstermin nicht um mehr als 20 Minuten überschritten wird.
§ 6 Anzahlung, Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Vor der Terminvereinbarung erhält der Kunde eine Schätzung der Preisspanne des Tattoos.
6.2 Wenn das Tattoo jedoch mehr oder weniger Zeit in Anspruch nimmt oder es zu höheren
Materialkosten kommt als prognostiziert, kann der Gesamtpreis höher oder niedriger
werden.
Vor allem nachträgliche Größenänderungen oder Veränderungen am Motiv können zu einem
abweichenden Gesamtpreis führen.
6.3 Es wird eine Anzahlung in Höhe von 50 € bei Aufträgen im Gesamtpreis von unter 200 €, bzw.
eine Anzahlung von 100 € bei Aufträgen im Gesamtpreis von 200 € oder mehr fällig. Erst nach
Erhalt der Anzahlung ist der Termin verbindlich. Die Anzahlung setzt sich aus dem Entwurfsgeld
(50% der Anzahlung) und der Reservierung des Termins (50% der Anzahlung) zusammen.
Das Entwurfsgeld beinhaltet einen Entwurf, sowie zwei Änderungen.
6.4 Die Anzahlung wird vollständig verrechnet. Sind mehrere Tattootermine für die Fertigstellung des
Motives nötig, ist der Tätowierer berechtigt für jeden einzelnen Termin eine Anzahlung zu verlangen.
Die Anzahlung wird erst beim letzten Tattootermin verrechnet.
6.5 Der Kunde kann die Anzahlung in bar bezahlen oder sie überweisen. Die Anzahlung muss
innerhalb von 4 Werktagen auf dem Konto der Tätowiererin eingegangen sein. Ist dies nicht
der Fall, kann die Tätowiererin vom Vertrag zurücktreten und alle Tattootermine stornieren.
6.6 Der Gesamtpreis des Tattoos richtet sich nach zeichnerischen, zeitlichen und technischen
Grad des Aufwandes, Größe des Motives, die zu verwendenden Farben und der Körperstelle.
6.7 Der Gesamtspreis des Tattoos beinhaltet die Kosten für den Tattooentwurf, Vorbereitung,
geschätzte Arbeitszeit der Tätowiererin und die Nachsorge. Die Kosten eines Tattoos werden
individuell berechnet. Da die Dauer des Aufwandes nur geschätzt werden kann, wird der
genaue Gesamtpreis erst nach erbrachter Dienstleistung dem Kunden mitgeteilt.
6.8 Der Kunde verpflichtet sich das vereinbarte Honorar für den Tattootermin in voller Höhe und
in bar mitzubringen oder sein Bankkonto in der Höhe belasten zu können. Das Honorar kann
nur in bar oder mit Giro- oder Kreditkarte bezahlt werden.
6.9 Die Aufteilung des Honorars auf mehrere Raten ist bei Motiven möglich, für die mehrere Tattootermine benötigt werden.
6.10 Die Tätowiererin kann als Zahlungsmethode Paypal Ratenzahlung anbieten. Sie ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
Die Paypal-Ratenzahlung unterliegt bestimmten Bedingungen, darunter Zinssätze, Mindestrate und Laufzeit.
Diese Konditionen werden von Paypal bestimmt und bereitgestellt und sind vorher bei Paypal ersichtlich.
Der Ratenkredit wird mit Paypal geschlossen. Der Kunde ist verpflichtet sich eigenständig über deren AGBs zu
informieren. Die Tätowiererin ist nicht für die Kreditvergabe verantwortlich, der Ratenkredit wird ausschließlich
von PayPal gewährt. Der Vertrag für die Dienstleistung (Tätowieren) wird mit der Tätowiererin geschlossen.
Es gelten dabei die selben Vertragsbedingungen wie bei anderen Zahlungsmethoden auch.
Um vor Missbrauch zu schützen (z.B. den Kredit für andere Zwecke nutzen zu wollen), ist nach der
gesetzlichen Widerrufsfrist keine Rückzahlung der Vergütung per Überweisung oder per Paypal möglich.
Es kann ein Gutschein entsprechend der AGBS für eine Tätowierung bei der Tätowiererin mit der der Vertrag
geschlossen wurde, ausgestellt werden.
6.11 Der erste Nachstichtermin sind kostenlos, wenn er innerhalb von 3 Monaten wahrgenommen
wird, ansonsten ist der Nachtermin kostenpflichtig. Kann der Nachstechtermin nicht
wahrgenommen werden, ist der Kunde verpflichtet, dies der Tätowiererin 48 Stunden vor
dem Termin mitzuteilen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, muss das Nachstechen
bezahlt werden. Die Kosten dafür werden von der Tätowiererin festgelegt.
6.12 »Nichtgefallen« des Tattooentwurfes oder der Tätowierung kann nicht zu einer Minderung
der Vergütungen führen.
6.13 Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.
§ 7 Verzug
7.1 Der Kunde kommt auch ohne Fristsetzung spätestens dann in Verzug, wenn er nicht sofort
nach Leistungserbringung zahlt.
$ 8 Gutscheine
8.1 Gutscheine können bei der Tätowiererin ab einem Betrag von 20 € erworben werden. Es
besteht kein Anspruch auf Barauszahlung. Es kann immer
nur ein Gutschein pro Tattoo-Sitzung verrechnet werden.
8.2 Tattoogutscheine sind 3 Jahre gültig. Es gilt die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist
gemäß § 195 und § 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
§ 9 Aufhebung und Kündigung von Verträgen
9.1 Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
§ 10 Widerrufsrecht des Kunden
10.1 Der Kunde hat das Recht innerhalb von 14 Tage nach Vertragsabschluss ohne Angaben von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, falls noch keine Leistung erbracht wurde.
In diesem Fall wird die Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet.
Das Entwurfsentgelt wird zu keinem Zeitpunkt zurückerstattet.
10.2 Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Tätowiererin mittels einer
eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
10.3 Wenn der Kunde 2 Wochen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück tritt
oder nicht erscheint, wird die Anzahlung in voller Höhe einbehalten.
Der Tattooentwurf verbleibt als Aufwandsentschädigung bei der Tätowiererin.
Wurde mit Paypal-Ratenzahlung schon ein Teil des Honorars (abzüglich der Anzahlung
gezahlt, kann diese nur durch einen Gutschein von der Tätowiererin mit der der Vertrag
geschlossen wurde, zurückgezahlt werden. Barauszahlung ist nicht möglich.
10.4 Kann der Kunde aufgrund von Krankheit seinen Termin nicht wahrnehmen, bleibt die
Anzahlung bestehen, sofern der Kunde ein ärztliches Attest für den entsprechenden
Termin vorweisen kann. Die Anzahlung wird dann auf den nächsten Termin übertragen.
10.5 Muss der Kunde aus beruflichen oder privaten Gründen einen Termin verschieben oder
absagen, muss dies spätestens eine Woche vor dem Termin mitgeteilt werden.
Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die Anzahlung in voller Höhe als Ausfallsentschädigung
einbehalten.
Hat der Kunde keine Anzahlung mehr hinterlegt und seinen Termin nicht fristgerecht absagt,
verstößt er damit gegen diese AGB‘s. Der Vertragsverstoß berechtigt die Tätowiererin die
Termine des Kunden zu stornieren und vom Vertrag zurückzutreten.
10.6 Wird die Tätowierung nicht begonnen oder fertiggestellt, so hat der Kunde kein Recht auf
Überlassung eines eventuell bereits gefertigten Entwurfs. Auch wenn der Kunde diesen schon
per Mail erhalten hat, darf er den Entwurf nicht nutzen. Alle Rechte am Entwurf liegen bei
der Tätowiererin.
10.7 Im Fall der Aufhebung/Kündigung des Vertrags durch die Tätowiererin ist die Rückzahlung
der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
§ 11 Bedingungen
11.1 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Minderjährigen Kunden
muss ein Erziehungsberechtigter des Kunden den Vertrag abschließen.
11.2 Zum Vertragsabschluss und zu allen Terminen muss der Kunde seinen Personalausweis oder
Reisepass bei sich führen und ggf. zum Abgleich von Daten vorzeigen.
11.3 Die Tätowiererin behält sich vor, Kunden oder Motive ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
11.4 Der Termin wird nicht durchgeführt, wenn eine oder mehrere der folgenden Zustände es
Kunden vorliegt/vorliegen:
– Der Kunde hat Alkohol oder Betäubungsmittel konsumiert.
– Der Kunde gerinnungshemmende oder andere Medikamente eingenommen, welche
Einfluss auf das Tätowieren haben.
– Der Kunde hat Anästhetika in jeglicher Form ohne vorherige Absprache verwendet.
– Der Kunde leidet unter Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung
erschweren oder ausschließen.
– Der Kunde hat Sonnenbrand oder anderen Schädigungen der zu tätowierenden Hautstelle.
– Dem Kunden ist bekannt, dass er unter Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben
leidet.
– Der minderjährige Kunde ist ohne Erziehungsberechtigten zum Termin erschienen.
– Der Kunde ist schwanger oder in der Stillzeit.
11.5 Liegt eine der obengenannten Gründe vor, darf die Tätowiererin die Anzahlung einbehalten,
Termin absagen und den Vertrag kündigen.
11.6 Bei einem Cover Up (Abdeckung eines bereits vorhandenen Tattoos) wird nicht gerantiert,
dass das bereits vorhandene Tattoo vollkommen abgedeckt wird und danach nicht mehr
sichtbar ist.
§ 12 Urheberrechte
12.1 Die Tätowiererin versichert, dass sich der Tattooentwurf und das gestochtene Tattoo in
ihrem alleinigen Eigentum befinden und frei von Rechten Dritter ist. Sie versichert darüber
hinaus, dass der Tattooentwurf und das gestochene Tattoo eine eigenständige Arbeit von ihr
ist.
Dies stellt die Tätowiererin von sämtlichen Forderungen frei, die aus einer ggf. erfolgten
Rechtsverletzung oder sonstigen Verstößen gegen geltendes Recht entstehen.
12.2 Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich
unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen
Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierung anfertigt.
12.3 Die Tätowiererin gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und
unwiderrufliches Nutzungsrecht an der gestochenen Tätowierung.
12.4 Alle Rechte am überlassenen Tattoo-Entwurf/Tattoo-Motiv liegen bei der Tätowiererin
(Urheberin), § 2 Abs.1 Nr. 4 UrhG.
12.5 Bei jeder Nutzung des Tattoos ist der Name der Tätowiererin (Urheberin) zu nennen.
Für jede Nutzung oder Verwertung der Tätowierung hat die Tätowiererin Anspruch auf
angemessene Vergütung, § 32 UrhG. Bei der Nutzung und Verwertung der Tätowierung muss
der Name der Tätowiererin genannt werden.
12.6 Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Tattoos bedürfen des
Einverständnisses der Urheberin.
12.7 Die Tätowiererin hat das Recht zur Abbildung der Tätowierung auf Plakaten, Flyern,
Einladungen, im Internet sowie in Katalogen.
12.8 Dem Kunden ist es gestattet Fotografien von der Tätowierung zu erstellen und diese für
private Zwecke zu veröffentlichen, wenn dabei der Künstlername der Tätowiererin („Lilith
Obscurité“) als Urheber hinzugefügt wird, §13 Satz 1 UrhG.
§ 13 Gewährleistung (Nachstechen)
13.1 In Falle eines Mangels, muss der Kunde diesen unverzüglich anzeigen. Die Anzeige gilt nur als
unverzüglich, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach dem letzten Tattootermin erfolgt.
13.2 Der Kunde hat dann ein Nachbesserungsrecht, in Form eines Nachstechens. Dies ist für den
Kunden beim ersten Termin kostenfrei.
13.3 Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblichen Abweichungen von der
vereinbarten Leistung, sowie bei Schäden, welche durch falsche oder nachlässige Pflege bzw.
Behandlung durch den Kunden oder aufgrund von äußeren Einflüssen entstehen.
13.4 Werden von dem Kunden oder von Dritten Nachbesserungsarbeiten oder Änderungen
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine
Mängelansprüche.
§ 14 Datenschutz
14.1 Die Tätowiererin verwendet vom Kunden nur die Daten, die für die Auftrags- und
Vertragsabwicklung notwendig sind.
Die Daten werden verwendet die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten nur zu den
Zwecken, in die der Kunde eingewilligt hat.
14.2 Die Daten des Kunden werden nicht an Dritte weitergegeben.
§ 15 Hygiene
Die Tätowiererin arbeitet streng nach der Sächsische Hygiene-Verordnung (SächsHygVO), den Bestimmungen des sächsischen Gesundheitsamts, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), der Tätowiermittelverordnung (TätoV).
§ 16 Haftungsausschluss
16.1 Die Tätowiererin übernimmt keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von
Garderobe, Taschen, Gepäckstücke und Wertgegenstände des Kunden.
16.2 Kleidung und Schuhwerk können durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen
Materialien verschmutzt oder beschädigt werden. Sie werden nicht von der Tätowiererin
ersetzt.
16.3 Der Kunde kann keinen Haftungsanspruch herleiten, wenn für die Tätowiererin nicht zu
vertretende Umstände, z.B. höhere Gewalt (wie Stromausfall oder dergleichen), die Erfüllung
des Kundenauftrages nicht möglich machen.
16.4 Der Kunde ist darüber aufgeklärt, dass das Tattoo Tatbestand einer Körperverletzung im
Sinne der §223, §223a StGB darstellt. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit trägt
ein Gesundheitsrisiko mit sich. Mit dem Auftrag willigt der Kunde entsprechend §226a StGB
ausdrücklich in diese Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung.
16.5 Der Kunde erklärt sich bereit, auf alle rechtlichen Schritte gegen die Tätowiererin zu
verzichten.
16.6 Weiterhin verzichtet der Kunde aufgrund der Art und Weise der Tätowierung, der
Durchführung des Auftrags oder bei auftretenden Komplikationen, Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen die Tätowiererin geltend zu machen.
16.7 Der Kunde versichert alle für seinen Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen zu
befolgen.
16.8 Auf Folgeschäden, eventuell auftretende Komplikationen oder bei Nichtgefallen übernimmt
die Tätowiererin keine Haftung.
Es wird keine Haftung für eventuelle Unverträglichkeiten und Allergien, ob bekannt oder
unbekannt, übernommen.
16.9 Es ist möglich, dass ein Tattoo gesundheitliche Risiken mit sich bringt (z.B. Thrombose,
infektiöse Entzündungen, Schwellungen der Lymphknoten). Der Kunde wird über Risiken und
Nebenwirklungen, sowie über die Art und Weise der Durchführung der Dienstleistung
aufgeklärt.
16.10 Die Nachsorge und Pflege obliegt dem Kunden. Hinweise und Richtlinien dafür vermittelt die
Tätowiererin und der Kunde verpflichtet sich, diese zu befolgen.
Der Heilungserfolg des Tattoos hängt vorallem von der Nachbehandlung des Kunden ab,
somit sind die Haftung und Schadensersatzansprüche jeglicher Art und deren Folgeschäden
gegen die Tätowiererin ausgeschlossen.
Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen
(Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern
oder Nachlässigkeiten durch den Kunden oder für vorübergehende oder bleibende Schäden
an der Gesundheit wird keine Haftung übernommen.
16.11 Die Tätowiererin kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch die Dienstleistung
zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als
unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf
physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder
Aktivitäten außerhalb des Tattoo Studios.
16.12 Der Kunde wird aufgefordert, Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufes unmittelbar mit der
Tätowiererin in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – eine Notambulanz,
einen Arzt oder Dermatologen aufzusuchen.
§ 17 Gerichtsstand
17.1 Der Gerichtsstand ist Leipzig, falls gesetzlich nicht anders vorgegeben. Für die
Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien gilt deutsches Recht.
§ 18 Schlussbestimmung
18.1 Die Tätowiererin behält sich das Recht vor, jederzeit die AGB ändern zu können. Bei einem
Vertragsabschluss gelten ausschließlich die AGB der zum diesem Zeitpunkt gültigen Fassung.
18.2 Sind oder werden einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines
durch sie ergänzten Vertrags unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen unberührt.
Der Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingung bleiben für beide Vertragspartner
wirksam.
18.3 Statt einer unwirksamen Klausel tritt eine, ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst
nahekommende, wirksame Regelung ein.jed